Familienrecht · Kirchheim unter Teck

Gewaltschutzverfahren – Sofortige Hilfe bei häuslicher Gewalt

Bei häuslicher Gewalt handeln wir schnell. Ich beantrage umgehend Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, damit Sie und Ihre Kinder sicher sind.

In akuter Gefahr? Rufen Sie sofort die Polizei: 110

Sind Sie oder Ihre Kinder in unmittelbarer Gefahr, rufen Sie sofort 110. Die Polizei kann den Täter noch in der Nacht aus der Wohnung verweisen. Danach helfe ich Ihnen mit den rechtlichen Schritten – auch kurzfristig.

Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet umfassenden Schutz für Menschen, die von körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellungen betroffen sind. Es gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben – also auch für unverheiratete Paare, ehemalige Lebensgefährten oder Familienmitglieder.

Das Gesetz ermöglicht es dem Familiengericht, auf Antrag schnell und wirksam einzugreifen. Die möglichen Schutzanordnungen reichen von Kontaktverboten über Näherungsverbote bis hin zur Überlassung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer. Besonders wichtig: Das Gericht kann diese Maßnahmen als einstweilige Verfügung noch am gleichen Tag anordnen – auch ohne vorherige Anhörung des Täters.

  • Schutz bei körperlicher Gewalt, Bedrohung und Stalking
  • Gilt für Ehe- und Lebenspartner sowie frühere Beziehungen
  • Sehr schnelle Schutzanordnungen möglich
  • Auch ohne Anhörung des Täters bei Dringlichkeit
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoß

Kontakt- und Näherungsverbote

Das Herzstück des Gewaltschutzverfahrens sind die konkreten Verbote, die das Gericht aussprechen kann. Ein Kontaktverbot untersagt dem Täter jede Form der Kontaktaufnahme mit dem Opfer – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über soziale Medien. Ein Näherungsverbot legt einen räumlichen Mindestabstand fest, den der Täter zum Wohnort, Arbeitsort oder zur Schule der Kinder einhalten muss.

Darüber hinaus kann das Gericht anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss und dem Opfer überlassen wird – unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. Diese Wohnungsüberlassung kann sofort vollzogen werden. Bei Verstößen gegen die Schutzanordnungen kann die Polizei unmittelbar eingreifen und der Täter muss mit Ordnungsgeld oder Freiheitsstrafe rechnen.

Ablauf des Verfahrens

Der Antrag auf Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wird beim Familiengericht gestellt. Ich bereite diesen Antrag für Sie vor und schildere dem Gericht die konkrete Bedrohungssituation. In dringenden Fällen kann das Gericht noch am selben Tag – und in Extremfällen sogar außerhalb der Geschäftszeiten – eine einstweilige Verfügung erlassen.

Nach Erlass der einstweiligen Verfügung wird dem Täter die Schutzanordnung zugestellt. Er hat dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, woraufhin ein Gerichtstermin angesetzt wird. Ich vertrete Sie bei diesem Termin und sorge dafür, dass die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden.

Ablauf im Überblick:

  • Schritt 1: Sicherheit herstellen – Polizei rufen (110), Zuflucht suchen
  • Schritt 2: Anwaltliche Beratung – Ich prüfe Ihre Situation sofort
  • Schritt 3: Antragstellung – Antrag auf einstweilige Verfügung beim Gericht
  • Schritt 4: Schutzanordnung – Gericht erteilt Kontakt-/Näherungsverbot und ggf. Wohnungszuweisung
  • Schritt 5: Hauptverfahren – Gerichtstermin, Vertretung durch mich

Schutz der Kinder

Häusliche Gewalt betrifft in den meisten Fällen nicht nur das direkte Opfer, sondern auch die gemeinsamen Kinder – selbst wenn diese nicht selbst misshandelt werden. Kinder, die Gewalt miterleben, erleiden schwere psychische Schäden. Das Familiengericht berücksichtigt dies bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen.

Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht den Umgang des gewalttätigen Elternteils einschränken oder aussetzen und das Sorgerecht anpassen. In besonders schwerwiegenden Fällen wird das Jugendamt einbezogen, das zusätzliche Schutzmaßnahmen einleiten kann. Ich sorge dafür, dass Ihre Kinder den bestmöglichen Schutz erhalten.

Notfallsituation – Was tun?

Wenn Sie sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, gilt: Ihre Sicherheit hat absoluten Vorrang. Rufen Sie sofort die Polizei (110). Die Beamten können den Täter noch in der Nacht aus der Wohnung verweisen und eine polizeiliche Wegweisung aussprechen, die in Baden-Württemberg bis zu 14 Tage gilt.

Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen: Die Frauenhäuser im Landkreis Esslingen bieten Schutz und Unterkunft für betroffene Frauen und ihre Kinder. Das bundesweite Hilfetelefon für Frauen (0800 111 0 111) ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Sobald Sie in Sicherheit sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich kümmere mich dann umgehend um die rechtlichen Schritte.

FAQ

Häufige Fragen zum Gewaltschutzverfahren

Was kann ich tun wenn mein Partner mich bedroht?

Wenn Sie bedroht oder angegriffen werden, rufen Sie sofort die Polizei (110). Die Polizei kann den Täter vorläufig aus der Wohnung verweisen. Danach sollten Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen: Ich beantrage für Sie beim Familiengericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, die ein Kontaktverbot, ein Näherungsverbot und die Überlassung der Wohnung umfassen kann.

Wie schnell wirkt eine Schutzanordnung?

Eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Gericht in dringenden Fällen noch am selben Tag erlassen – auch ohne vorherige Anhörung des Täters. Die Schutzanordnung wird sofort wirksam und kann vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Bei Verstößen gegen die Schutzanordnung kann die Polizei sofort eingreifen.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Schutzmaßnahme, die besonders schnell erwirkt werden kann – oft noch am Tag der Antragstellung. Im Gewaltschutzrecht kann das Gericht damit sofort ein Kontaktverbot, ein Näherungsverbot oder die Überlassung der Wohnung anordnen. Sie gilt zunächst für eine begrenzte Zeit, kann aber verlängert werden.

Was passiert wenn das Kontaktverbot missachtet wird?

Verstößt der Täter gegen eine gerichtliche Schutzanordnung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Das Gericht kann Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Sie sollten jeden Verstoß sofort bei der Polizei anzeigen und mich informieren, damit alle notwendigen Schritte eingeleitet werden können.

Welche Beweise brauche ich?

Für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz müssen Sie die Gewalt oder Bedrohung glaubhaft machen. Beweise können sein: ärztliche Atteste über Verletzungen, Fotos, Zeugenaussagen, Screenshots von Drohnachrichten, Polizeieinsatzprotokolle und eigene eidesstattliche Erklärungen. Ich helfe Ihnen, Ihre Situation glaubhaft zu schildern und die vorhandenen Beweise optimal einzusetzen – auch wenn Sie noch keine formellen Beweise haben.

Ihr Schutz hat höchste Priorität – Sofortige Hilfe in Kirchheim

Zögern Sie nicht – je früher Sie rechtliche Hilfe suchen, desto besser kann ich Sie schützen. Ich handle schnell und entschlossen für Ihre Sicherheit.

Jetzt Kontakt aufnehmen
07021 4885903 WhatsApp