In akuter Gefahr? Rufen Sie sofort die Polizei: 110
Sind Sie oder Ihre Kinder in unmittelbarer Gefahr, rufen Sie sofort 110. Die Polizei kann den Täter noch in der Nacht aus der Wohnung verweisen. Danach helfe ich Ihnen mit den rechtlichen Schritten – auch kurzfristig.
Das Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet umfassenden Schutz für Menschen, die von körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellungen betroffen sind. Es gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder gelebt haben – also auch für unverheiratete Paare, ehemalige Lebensgefährten oder Familienmitglieder.
Das Gesetz ermöglicht es dem Familiengericht, auf Antrag schnell und wirksam einzugreifen. Die möglichen Schutzanordnungen reichen von Kontaktverboten über Näherungsverbote bis hin zur Überlassung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer. Besonders wichtig: Das Gericht kann diese Maßnahmen als einstweilige Verfügung noch am gleichen Tag anordnen – auch ohne vorherige Anhörung des Täters.
- Schutz bei körperlicher Gewalt, Bedrohung und Stalking
- Gilt für Ehe- und Lebenspartner sowie frühere Beziehungen
- Sehr schnelle Schutzanordnungen möglich
- Auch ohne Anhörung des Täters bei Dringlichkeit
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoß
Kontakt- und Näherungsverbote
Das Herzstück des Gewaltschutzverfahrens sind die konkreten Verbote, die das Gericht aussprechen kann. Ein Kontaktverbot untersagt dem Täter jede Form der Kontaktaufnahme mit dem Opfer – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über soziale Medien. Ein Näherungsverbot legt einen räumlichen Mindestabstand fest, den der Täter zum Wohnort, Arbeitsort oder zur Schule der Kinder einhalten muss.
Darüber hinaus kann das Gericht anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss und dem Opfer überlassen wird – unabhängig davon, wer Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist. Diese Wohnungsüberlassung kann sofort vollzogen werden. Bei Verstößen gegen die Schutzanordnungen kann die Polizei unmittelbar eingreifen und der Täter muss mit Ordnungsgeld oder Freiheitsstrafe rechnen.
Ablauf des Verfahrens
Der Antrag auf Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz wird beim Familiengericht gestellt. Ich bereite diesen Antrag für Sie vor und schildere dem Gericht die konkrete Bedrohungssituation. In dringenden Fällen kann das Gericht noch am selben Tag – und in Extremfällen sogar außerhalb der Geschäftszeiten – eine einstweilige Verfügung erlassen.
Nach Erlass der einstweiligen Verfügung wird dem Täter die Schutzanordnung zugestellt. Er hat dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, woraufhin ein Gerichtstermin angesetzt wird. Ich vertrete Sie bei diesem Termin und sorge dafür, dass die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden.
Ablauf im Überblick:
- Schritt 1: Sicherheit herstellen – Polizei rufen (110), Zuflucht suchen
- Schritt 2: Anwaltliche Beratung – Ich prüfe Ihre Situation sofort
- Schritt 3: Antragstellung – Antrag auf einstweilige Verfügung beim Gericht
- Schritt 4: Schutzanordnung – Gericht erteilt Kontakt-/Näherungsverbot und ggf. Wohnungszuweisung
- Schritt 5: Hauptverfahren – Gerichtstermin, Vertretung durch mich
Schutz der Kinder
Häusliche Gewalt betrifft in den meisten Fällen nicht nur das direkte Opfer, sondern auch die gemeinsamen Kinder – selbst wenn diese nicht selbst misshandelt werden. Kinder, die Gewalt miterleben, erleiden schwere psychische Schäden. Das Familiengericht berücksichtigt dies bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen.
Bei einer Kindeswohlgefährdung kann das Gericht den Umgang des gewalttätigen Elternteils einschränken oder aussetzen und das Sorgerecht anpassen. In besonders schwerwiegenden Fällen wird das Jugendamt einbezogen, das zusätzliche Schutzmaßnahmen einleiten kann. Ich sorge dafür, dass Ihre Kinder den bestmöglichen Schutz erhalten.
Notfallsituation – Was tun?
Wenn Sie sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, gilt: Ihre Sicherheit hat absoluten Vorrang. Rufen Sie sofort die Polizei (110). Die Beamten können den Täter noch in der Nacht aus der Wohnung verweisen und eine polizeiliche Wegweisung aussprechen, die in Baden-Württemberg bis zu 14 Tage gilt.
Neben der Polizei gibt es weitere Anlaufstellen: Die Frauenhäuser im Landkreis Esslingen bieten Schutz und Unterkunft für betroffene Frauen und ihre Kinder. Das bundesweite Hilfetelefon für Frauen (0800 111 0 111) ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Sobald Sie in Sicherheit sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich kümmere mich dann umgehend um die rechtlichen Schritte.